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   BSG, 07.05.2020 - B 5 R 46/20 B   

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https://dejure.org/2020,15407
BSG, 07.05.2020 - B 5 R 46/20 B (https://dejure.org/2020,15407)
BSG, Entscheidung vom 07.05.2020 - B 5 R 46/20 B (https://dejure.org/2020,15407)
BSG, Entscheidung vom 07. Mai 2020 - B 5 R 46/20 B (https://dejure.org/2020,15407)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 2
    Weiterzahlung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Auszug aus BSG, 07.05.2020 - B 5 R 46/20 B
    Er macht geltend, das LSG habe bei seiner Entscheidung das Urteil des BSG vom 11.12.2019 (B 13 R 7/18 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4 vorgesehen) "übersehen".

    Vielmehr ist eine eingehende Analyse und Begründung, durch welche konkreten Einschränkungen und aufgrund welcher besonderen Addierungs- und Verstärkungswirkungen das Feld der Einsatzmöglichkeiten nicht nur hinsichtlich einzelner Verrichtungen, sondern umfassender reduziert wird (vgl BSG Urteil vom 7.12.2019 - B 13 R 7/18 R - juris RdNr 37) , insbesondere auch für eine Darlegung des Beruhens der Entscheidung auf der behaupteten Divergenz unerlässlich.

  • BSG, 19.07.2012 - B 1 KR 65/11 B

    Krankenversicherung - Zulässigkeit der Revision - grundsätzliche Bedeutung einer

    Auszug aus BSG, 07.05.2020 - B 5 R 46/20 B
    Hierzu sind die betreffenden Rechtssätze einander gegenüberzustellen; zudem ist näher zu begründen, weshalb diese nicht miteinander vereinbar sind und inwiefern die Entscheidung des LSG auf der Abweichung beruht (stRspr, vgl BSG Beschluss vom 29.3.2007 - B 9a VJ 5/06 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 17; BSG Beschluss vom 19.7.2012 - B 1 KR 65/11 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 32 RdNr 21) .
  • BSG, 29.03.2007 - B 9a VJ 5/06 B

    Aufrechterhaltung des Beweisantrags

    Auszug aus BSG, 07.05.2020 - B 5 R 46/20 B
    Hierzu sind die betreffenden Rechtssätze einander gegenüberzustellen; zudem ist näher zu begründen, weshalb diese nicht miteinander vereinbar sind und inwiefern die Entscheidung des LSG auf der Abweichung beruht (stRspr, vgl BSG Beschluss vom 29.3.2007 - B 9a VJ 5/06 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 17; BSG Beschluss vom 19.7.2012 - B 1 KR 65/11 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 32 RdNr 21) .
  • BSG, 08.08.2019 - B 5 R 282/18 B

    Rentenrechtliche Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten in der ehemaligen

    Auszug aus BSG, 07.05.2020 - B 5 R 46/20 B
    Nicht ausreichend ist hingegen, wenn die fehlerhafte Anwendung eines als solchen nicht in Frage gestellten höchstrichterlichen Rechtssatzes durch das Berufungsgericht geltend gemacht wird (bloße Subsumtionsrüge), denn nicht die Unrichtigkeit einer Entscheidung im Einzelfall, sondern nur eine Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen ermöglicht die Zulassung der Revision wegen Divergenz (stRspr, zB BSG Beschluss vom 8.8.2019 - B 5 R 282/18 B - juris RdNr 16 mwN) .
  • BSG, 20.01.2021 - B 5 R 248/20 B

    Rente wegen voller Erwerbsminderung

    Nicht die Unrichtigkeit einer Entscheidung im Einzelfall, sondern nur eine Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen ermöglicht jedoch die Zulassung der Revision wegen Divergenz (stRspr, zB BSG Beschluss vom 7.5.2020 - B 5 R 46/20 B - juris RdNr 4 mwN) .
  • BSG, 10.08.2021 - B 5 R 108/21 B

    Rente wegen voller Erwerbsminderung; Verfahrensrüge im

    Das geht über eine unbeachtliche Subsumtionsrüge nicht hinaus (vgl BSG Beschluss vom 7.5.2020 - B 5 R 46/20 B - juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 3.3.2021 - B 5 R 282/20 B - juris RdNr 5; BSG Beschluss vom 28.5.2021 - B 13 R 295/20 B - juris RdNr 10).
  • BSG, 11.03.2021 - B 5 R 296/20 B

    Feststellung von rentenrechtlichen Zeiten

    Nicht die Unrichtigkeit einer Entscheidung im Einzelfall, sondern nur eine Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen ermöglicht die Zulassung der Revision wegen Divergenz (stRspr, zB BSG Beschluss vom 7.5.2020 - B 5 R 46/20 B - juris RdNr 4 mwN) .
  • BSG, 06.08.2020 - B 5 RS 7/20 B

    Rentenrechtliche Feststellung von Zeiten der Zugehörigkeit zur zusätzlichen

    Nicht die Unrichtigkeit einer Entscheidung im Einzelfall, sondern nur eine Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen ermöglicht die Zulassung der Revision wegen Divergenz (stRspr, zB BSG Beschluss vom 7.5.2020 - B 5 R 46/20 B - juris RdNr 4 mwN) .
  • BSG, 15.12.2020 - B 5 RE 11/20 B

    Sozialversicherungsbeitragspflicht für eine Tätigkeit als Leiter Recht und

    Nicht ausreichend ist hingegen, wenn die fehlerhafte Anwendung eines als solchen nicht in Frage gestellten höchstrichterlichen Rechtssatzes durch das Berufungsgericht geltend gemacht wird (bloße Subsumtionsrüge), denn nicht die Unrichtigkeit einer Entscheidung im Einzelfall, sondern nur eine Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen ermöglicht die Zulassung der Revision wegen Divergenz (stRspr; zB BSG Beschluss vom 7.5.2020 - B 5 R 46/20 B - juris RdNr 4 mwN) .
  • BSG, 02.03.2021 - B 5 RE 18/20 B

    Befreiung von der Versicherungspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung

    Nicht ausreichend ist hingegen, wenn die fehlerhafte Anwendung eines als solchen nicht in Frage gestellten höchstrichterlichen Rechtssatzes durch das Berufungsgericht geltend gemacht wird (bloße Subsumtionsrüge), denn nicht die Unrichtigkeit einer Entscheidung im Einzelfall, sondern nur eine Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen ermöglicht die Zulassung der Revision wegen Divergenz (stRspr; zB BSG Beschluss vom 7.5.2020 - B 5 R 46/20 B - juris RdNr 4 mwN) .
  • BSG, 26.06.2020 - B 5 R 48/20 B

    Rente wegen Erwerbsminderung

    Nicht ausreichend ist hingegen, wenn die fehlerhafte Anwendung eines als solchen nicht in Frage gestellten höchstrichterlichen Rechtssatzes durch das Berufungsgericht geltend gemacht wird (bloße Subsumtionsrüge), denn nicht die Unrichtigkeit einer Entscheidung im Einzelfall, sondern nur eine Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen ermöglicht die Zulassung der Revision wegen Divergenz (stRspr, zB BSG Beschluss vom 7.5.2020 - B 5 R 46/20 B - juris RdNr 4 mwN) .
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